Leistungsentgelte und Entgelterhöhungen

Leistungsentgelte
Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger des St. Johannis festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. 
Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. sozialer Betreuung)
  • Entgelt für Investitionsaufwendungen

Entgelterhöhungen
Preiserhöhungen erfolgen, wenn im Rahmen tarifrechtlicher Verhandlungen die Löhne nach dem Tarif des KTD erhöht werden, die Ausbildungsgehälter sich erhöhen und dann nach den jährlichen Pflegesatzverhandlungen neue Leistungsentgelte verhandelt werden. Der Anteil der Bewohneranteile ändert sich nicht, wenn sich der Pflegegrad verändert. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger des St. Johannis, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden. Diese Erhöhung muss vier Wochen vorher angekündigt werden.

Ausschluss der Anpassungspflicht
Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, werden wir eine entsprechende Anpassung der Leistungen anbieten, es sei denn, dass eine solche Anpassung durch eine gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen ist.
Aufgrund unserer offenen Ausrichtung können Menschen mit einer Fremd- oder Eigengefährdung nicht im Haus leben.
Ist durch eine gesonderte Vereinbarung eine Anpassung ausgeschlossen, kann der Vertrag durch das Haus gekündigt werden, wenn es zu einer Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfes kommt, der von uns nicht geleistet werden kann.