Kosten

Das Heimentgelt bemisst sich nach dem Pflegegrad. Der Eigenanteil ist in den Pflegegraden 2 bis 5 (unabhängig vom Pflegegrad) immer gleich hoch.

Bei Bedarf kann beim Sozialhilfeträger ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind wir gerne behilflich oder vermitteln kompetente und erfahrene AnsprechpartnerInnen.

Das Heimentgelt gliedert sich nach Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung und für Investitionskosten.